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Ölgesellschaft YUKOS gewinnt wichtige Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Straßburg, 20. September 2011: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied heute zugunsten der YUKOS Oil Company in deren Beschwerden gegen die Russische Föderation.
Das Gericht befand, dass das Unternehmen keine faire Verhandlung erhalten hatte und dass die Durchsetzung der Steuerpflichten gegenüber der YUKOS Oil Company, deren Geschwindigkeit und die Wahl von Yuganskneftegaz zum Verkauf zur Abdeckung der ursprünglichen Zahlung der Steuern unflexibel waren, dem Unternehmen den „Todesstoß“ versetzten und damit in keinem Verhältnis standen.
Das Urteil rechtfertigte die Rechte von YUKOS als Antragsteller, obgleich das Unternehmen unter dem russischen Gesetz im Jahr 2007 aufgelöst wurde.
Für eine vollständige Stellungnahme durch Yukos Oil Company bitte hier klicken
Yukos wandelte sich von einem um das Überleben bemühten und unprofitablen staatlichen Unternehmen von 1995 im Zeitraum von nur 5 Jahren zu einer international anerkannten Erfolgsgeschichte.
Der Erfolg und die Unabhängigkeit von Yukos zogen jedoch die Aufmerksamkeit der russischen Behörden auf sich, die sich daraufhin entschlossen, die Kontrolle über den jetzt strategischen Vermögenswert wiederzuerlangen. Dies wurde nicht durch Nationalisierung, sondern schlichtweg durch Enteignung erreicht.
Es ist weithin bekannt, dass die von den russischen Behörden durchgeführte Enteignungskampagne falsche Neufestsetzungen von Steuern, eine manipulierte Versteigerung von Aktien und fingierte Insolvenzabläufe umfasste.
Die Yukos Bibliothek dokumentiert die Historie und die oftmals wegweisenden Rechtsfälle rund um die Yukos Affäre, darunter auch den aktuellen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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