Nachrichten

Ölgesellschaft YUKOS gewinnt wichtige Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

STRASSBURG, Frankreich, September 20, 2011

Nach siebenjähriger sorgfältiger Abwägung entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute, dem Ölunternehmen YUKOS sei bei der Anfechtung der Steuerverbindlichkeiten, die ihm 2004 plötzlich auferlegt worden waren, keine faire Verhandlung zugestanden gewesen. Er entschied ebenfalls, dass die Erzwingung dieser Steuerverbindlichkeiten, Geldbußen, Ordnungsstrafen und Zinsen die Konventionsrechte des Unternehmens verletzt und ihm den ‚Todesstoß versetzt habe'.

Der ehemalige CFO Bruce Misamore kommentierte die Entscheidung:

"YUKOS stellte diesen Antrag vor Gericht, weil dem Unternehmen in Russland eine faire Anhörung verweigert wurde. Der Gerichtshof hat YUKOS' Position verteidigt. So bestätigte der EGMR beispielsweise, dass die russischen Steuerverfahren unfair waren, und stellte fest, dass die begrenzte Frist, die man YUKOS für den Zugang zu den Unterlagen des Falls gewährt hatte, extrem kurz war, egal, wie viele Anwälte YUKOS eingesetzt hätte."

Steven Theede, ehemaliger CEO des Ölunternehmens YUKOS sagte:

"Laut Gerichtshof war der springende Punkt des Falls die Geschwindigkeit, mit der die russischen Behörden die Begleichung der Steuern von YUKOS forderte, trotz der Tatsache, dass die Vermögenswerte des Unternehmens eingefroren waren, und die Entscheidung, OAO Yuganskneftegaz, die Hauptproduktionseinheit, zu ‚versteigern', um die angeblichen Verbindlichkeiten einzutreiben. Der Gerichtshof fand es ‚offensichtlich', dass die Entscheidung zur Versteigerung von OAO Yuganskneftegaz als ‚erste Verfügung' YUKOS' Möglichkeiten, die Steuerforderungen zu erfüllen und trotzdem am Leben zu bleiben, den ‚Todesstoß' versetzt hatte."

Der Gerichtshof erklärte weiter, die russischen Behörden hätten andere Optionen ernsthaft in Betracht ziehen müssen, "besonders solche, welche den Schaden an YUKOS' Struktur gemildert hätten".

Ein weiterer Faktor, der YUKOS' Position während der Vollstreckung ernsthaft beeinträchtigte, war die Auferlegung der Gerichtsvollzugskosten von 7 %, einer Gesamtsumme in Höhe von 1,15 Milliarden Euro, deren Zahlung nicht ausgesetzt oder verschoben werden konnte. Diese Summe war "völlig unverhältnismäßig", erklärte der Gerichtshof und "aufgrund der rigiden Forderung habe sie ernsthaft zum Untergang von YUKOS beigetragen". Der Gerichtshof betonte, dass die russischen Behörden "hinsichtlich der Vollzugsgeschwindigkeit unnachgiebig und unflexibel gewesen seien, sehr eilig gehandelt und YUKOS' Forderungen nach mehr Zeit immer wieder abgelehnt hätten". Die Behörden "haben die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht angemessen berücksichtigt" und so gegen YUKOS' Eigentumsrechte verstoßen (Artikel 1 des Protokolls Nummer 1).

Zusätzlich befand der Gerichtshof, dass Bußgelder in doppelter Höhe der angeblichen Steuerverbindlichkeiten rückwirkend seien und zusammen mit weiteren von den Gerichtsvollziehern auferlegten Sammelstrafen rechtswidrig angewendet worden waren.

 

- Weitere Informationen zum Yukos-Fall vor dem EGMR finden Sie auf http://www.YukosECHR.com

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Claire Davidson: +44-7767-351-433, This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it

 


YUKOS Oil Company Urteilsspruch:  Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fällt am 20. September 2011

 

13. September 2011

Straßburg: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) informierte heute, dass das Urteil zum Antrag durch die frühere Geschäftsführung der YUKOS Oil Company (YUKOS) am Dienstag, den 20. September 2011, bekanntgegeben wird.

Dieses Urteil erfolgt mehr als sieben Jahre nach der ersten Beantragung im Jahr 2004 und gut über ein Jahr seit der Anhörung zur Zulässigkeit durch den EGMR in Straßburg im März 2010.

Der Antrag war durch die Geschäftsführung der YUKOS Oil Company kurz nach dem Beginn des Angriffs auf YUKOS durch die russischen Behörden eingereicht worden. YUKOS wurde letztendlich durch die illegalen Handlungen der russischen Regierung zerstört und der größte Teil seines Anlagevermögens wurde auf das russische, staatlich geführte Ölunternehmen Rosneft übertragen. YUKOS war zu dieser Zeit das am besten geführte, transparenteste, am schnellsten wachsende und größte Ölunternehmen Russlands.

YUKOS argumentierte, dass das russische Finanzministerium und die russische Regierung enorme, unbegründete Steuerverpflichtungen gegen das Unternehmen aufgestellt hatten, die durch Strafen und Strafzinsen verdoppelt wurden. Zur selben Zeit froren die Behörden sämtliche Vermögenswerte des Unternehmens ein, die um ein Mehrfaches höher als die angeblichen Steuerforderungen waren.

Trotz der Sicherstellungsentscheide, die verhinderten, dass YUKOS Barmittel zur Begleichung freimachen konnte, forderte das Ministerium unverändert eine sofortige Zahlung und erhob weitere Steuerforderungen, die wiederum mit weiteren Sicherstellungsbescheiden gesichert wurden, obgleich alle Vermögenswerte bereits eingefroren waren, so dass Yukos nicht in der Lage war, diese Zahlungen zu leisten.

Im Verlauf dieser Zeit war die Geschäftsführung von YUKOS nicht in der Lage, eine faire Gerichtsverhandlung in Russland entsprechend der Rechtsstaatlichkeit zu erhalten. Deshalb wandte man sich an den EGMR.

Der erste Antrag vor dem EGMR hatte zum Ziel, die Enteignung sämtlicher Vermögenswerte von YUKOS zu verhindern, dazu gehörte auch das Kronjuwel des Unternehmens, Yuganskneftegaz.

Der Antrag durch YUKOS argumentiert, dass die Steuernachbewertungen rückwirkend, unvorhersehbar, ungesetzlich, willkürlich und selektiv eingesetzt wurden.

YUKOS Antrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte strebt nach Wiedergutmachung für die Verletzungen dieser Konventionsrechte des Unternehmens und Genugtuung seitens der Russischen Föderation im Namen der Aktionäre von YUKOS in Höhe von mehr als 100 Milliarden USD. Der Antrag wurde durch die frühere Geschäftsführung und deren Rechtsanwälte im Namen von YUKOS gestellt.

Durch Prioritisierung des Falles im Jahr 2004 und Erklärung des Antrags im Jahr 2007 als zulässig und der Anhörung im März 2010 erkannte der EGMR an, dass YUKOS alle rechtlichen Möglichkeiten in Russland ausgeschöpft hatte, wie es vor einer Antragstellung gesetzlich durch den EGMR vorgeschrieben wird.

YUKOS wird nach Erhalt des Urteils am 20. September 2011 eine offizielle Erklärung abgeben.

Ende

 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Claire Davidson unter + 44 7767 351 433 oder senden Sie eine E-Mail an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it

Hinweise für Redakteure:

Weitere Informationen zum Fall Yukos vor dem EGMR finden Sie auf www.YukosECHR.com

Weitere Informationen zum Fall Yukos vor dem EGMR in Russland finden Sie auf www.Yukos-ECHR-Claim.com




Rosneft durch Schiedsspruch zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 160 Mio. USD verurteilt

14 Juni 2011

Der englische Hohe Gerichtshof hat in den Vorverfahren entschieden, dass Rosneft verpflichtet ist, 160 Mio. USD an Yukos Capital S.a.r.L. zu zahlen; die Summe ergibt sich aus den Zinsen, die für einen früheren Schiedsspruch in Höhe von 425 Mio. USD zahlbar waren.

Der ursprüngliche Schiedsspruch, der von einem Tribunal erlassen wurde, das unter dem Reglement des Internationalen Handelsschiedsgerichts agierte, wurde durch die russischen Arbitrazh-Gerichte aufgehoben. Allerdings kam das Berufungsgericht in Amsterdam anschließend zu dem Urteil, dass der Arbitrazh-Entscheid weder gerichtlich unparteiisch noch unabhängig war und damit in den Niederlanden nicht anerkannt würde.

Rosneft zahlte dem Schiedsspruch entsprechend im August 2010 die Summe von 425 Mio. USD an Yukos Capital.

Die Verfahren des englischen Hohen Gerichtshofes befassten sich mit der Durchsetzung der Zinsen gemäß dieses Schiedsspruchs, die sich auf 160 Mio. USD beliefen und die während des Zeitraums angefallen waren, in dem Rosneft sich geweigert hatte, zu zahlen.

Gegenstand der Verhandlungen waren zwei wichtige vorläufige Punkte, die im Wesentlichen den Mangel an Objektivität und Unabhängigkeit der russischen Gerichte thematisierten. In einem umfassenden Urteil entschied Herr Richter Hamblen zugunsten von Yukos Capital.

Die Hauptverhandlungen sind für Anfang des Jahres 2012 angesetzt.





Das Landgericht Amsterdam lehnte den Antrag von Promneftstroy auf eine erneute Sicherstellungsanordnung für Yukos ab

18. März 2011

AMSTERDAM: Yukos gewann seine 18. Entscheidung gegen Promneftstroy in den Niederlanden: Das Landgericht Amsterdam lehnte den Antrag von Promneftstroy auf eine erneute Sicherstellungsanordnung für die Vermögenswerte von Yukos in der ABN AMRO Bank ab und urteilte, dass Promneftstroy Yukos International das Recht zur Kontrolle seiner Vermögenswerte einräumen müsse.

 

 


 

Oberster Gerichtshof in Den Haag hebt Sicherstellungsbeschlussgegen Yukos auf

7. Januar 2011

AMSTERDAM: Der Oberste Gerichtshof hob heute ein Urteil des Amsterdamer Berufungsgerichts auf, welches eine Sicherstellung der flüssigen Geldmittel der Yukos International UK B.V. angeordnet hatte, die nach dem Verkauf von Anlagegütern in Litauen und der Slowakei auf Bankkonten in den Niederlanden deponiert worden waren.

Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass, wenn ein Gericht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren ein Urteil gefällt habe, ein Gericht in einem nachfolgenden Eilverfahren in seiner Entscheidung dem Gericht des ordentlichen Gerichtsverfahrens folgen müsse, es sei denn, es lägen außergewöhnliche Umstände vor.

Er fuhr damit fort, dass das Gericht im ordentlichen Gerichtsverfahren befunden habe, dass die russische Insolvenz der Yukos Oil Company in den Niederlanden nicht anerkannt werden könne, da sie auf eine Art und Weise zustande gekommen sei, welche der öffentlichen Ordnung der Niederlande entgegenstehe. Der Oberste Gerichtshof gab zu verstehen, dass in Anbetracht dessen, dass das Amsterdamer Gericht die russische Insolvenz als der öffentlichen Ordnung der Niederlande entgegenstehend betrachte, wie im Jahr 2007 geschehen, Promneftstroy die Aktien von Yukos Finance nicht erworben habe, da der Oberste Gerichtshof keine außergewöhnlichen Umstände habe erkennen können. Der Oberste Gerichtshof befand, dass die Gerichte in den Eilverfahren, welche die Sicherstellungsbeschlüsse angeordnet hätten, davon ausgehen müssten, dass Promneftstroy nicht Aktionär von Yukos Finance B.V., dem Mutterunternehmen von Yukos International, geworden sei und daher nicht berechtigt sei, einen Sicherheitsbeschluss zu erwirken.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kommentierte der ehemalige Finanzvorstand der YUKOS Oil Company Bruce Misamore so: „Diese Entscheidung ist ein weiterer positiver Schritt hin zur endgültigen Auflösung der unbegründeten Eigentumsansprüche von Promneftstroy. Die Direktoren der Yukos International UK B.V. möchten auf jeden Fall sicherstellen, dass die Interessengruppenvertreter, die durch die illegale Enteignung von Russlands erfolgreichstem Ölunternehmen geschädigt wurden, eines Tages von der Verteilung der Geldmittel entsprechend ihren Investitionen teilhaben werden können, sobald die Gerichtsverfahren in Holland abgeschlossen sind.

Als Ergebnis des Urteils wird Yukos International besser in der Lage sein, eine angemessenere Gelddisposition hinsichtlich der bis zum heutigen Tage eingefrorenen Mittel durchzuführen. Dies liegt im Interesse der eigentlichen Interessengruppenvertreter der Yukos Oil Company.“

 

 


 

PROMNEFTSTROY IST LAUT GERICHTSBESCHLUSS KEIN AKTIONÄR DER YUKOS FINANCE B.V.

- Holländisches Berufungsgericht entscheidet, dass Promneftstroy kein Aktionär der Yukos Finance B.V. ist

- Das abschließende Urteil für Yukos Finance durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird im Jahr 2011 erwartet

19. Oktober 2010

Das Berufungsgericht in Amsterdam ist heute zu dem Urteil gelangt, dass Promneftstroy kein Aktionär in Yukos Finance B.V. geworden ist und wies damit die Forderung der russischen Insolvenzverwalter dazu zurück, dass Promneftstroy Aktien in einer durch den russischen Vermögensverwalter initiierten Versteigerung erlangt hatte.

Das Berufungsgericht hatte weiterhin bekanntgegeben, dass es seine Entscheidung zum weiteren Yukos Finance Fall zurückstellen wolle, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil zum schon lange laufenden Rechtsfall bekanntgeben würde.

Als Anmerkung zur Ablehnung des Antrags von Promneftstroy sagte der Mitgeschäftsführer von Yukos Finance und ehemalige CFO der YUKOS Oil Company, Bruce Misamore: „Wir haben immer daran festgehalten, dass der russische Insolvenzverwalter kein Recht zur Übertragung der Anteile eines holländischen Unternehmens, Yukos Finance B.V., hatte und freuen uns, dass das Gericht dem zustimmt. Wir sind mit diesem Teil des Urteils heute sehr zufrieden.“

Hinsichtlich des Aufschubs kommentierte eine Sprecherin von Yukos Finance, Claire Davidson, wie folgt: „Die Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fand erst kürzlich statt, so dass es nur Sinn macht, dass die holländischen Gerichte die Vertagung bis zu einer Entscheidung beantragen. Es ist jedoch eindeutig, dass das Gewicht der Rechtsauffassung in den Niederlanden und auch weltweit durchgängig das Argument eng gestützt hat, dass die Insolvenz der YUKOS Oil Company in Russland alles andere als rechtsmäßig war. Wir sehen deshalb dem Urteil des Europäischen Gerichtshof freudig entgegen und haben Vertrauen in ein faires, angemessenes und unabhängiges Urteil.“

Das Landgericht Amsterdam hatte im Oktober 2007 entschieden, dass die Insolvenz der YUKOS Oil Company in den Niederlanden nicht anerkannt würde, da die ursprünglichen Insolvenzverfahren in Russland keinem korrekten Prozessverfahren gefolgt seien und deshalb eine Verletzung der öffentlichen Ordnung der Niederlande darstellen würden.

Im Sommer des Jahres 2007 erklärte der russische Insolvenzverwalter seine Absicht, die Aktien an Yukos Finance B.V. an Promneftstroy zu verkaufen. Diese Transaktion war im Urteil des Jahres 2007 nicht behandelt worden. Die heutige Entscheidung wies jedoch kategorisch zurück, dass Promneftstroy, vertreten durch die Anwaltskanzlei Clifford Chance, jegliche Ansprüche hinsichtlich der Aktien an Yukos Finance habe. Dies stellt eine signifikante Entwicklung dar und bedeutet wahrscheinlich den Todesstoß für die rechtlichen Bemühungen von Promneftstroy.

Bruce Misamore sagte weiterhin: „Die holländischen Gerichte haben erneut auf der Grundlage gerichtlicher Unabhängigkeit und dem Gesetz entschieden. Dies war der YUKOS Oil Company in Russland nicht widerfahren. Die Geschäftsführung von Yukos Finance hat unerschütterlich an einer schwierigen und langwierigen Strategie zur Sicherstellung dessen festgehalten, dass die Yukos Aktionäre angesichts der unerbittlichen Angriffe durch die Regierung Russlands letztendlich Gerechtigkeit erfahren. Das heutige Urteil bedeutet, dass die holländischen Vermögenswerte auch weiterhin vor der Ausbeutung durch Russland geschützt bleiben. Das Urteil macht es weiterhin für Jedermann weltweit ersichtlich, dass die wahren Diebe in diesem Fall nicht Mikhail Khodorkovsky und Platon Lebedev sind, die derzeit in einer politischen Farce in Russland vor Gericht stehen, sondern vielmehr Vladimir Putin und die Russische Föderation.“


 

ROSNEFT VOR GERICHT DER BRITISCHEN JUNGFERNINSELN ABGEWIESEN


Yukos Management durch Richter bestätigt
Forderung nach Dokumenten zurückgewiesen – Rosneft muss das Ergebnis des aktuellen Prozesses in Holland abwarten

9. August 2010 

In einem umfassenden Erfolg vor Gericht der Britischen Jungferninseln spät am Freitag, den 6. August, wies ein Gericht alle Bemühungen des russischen staatlich geführten Ölunternehmens Rosneft zur rechtswidrigen Übernahme der Vermögenswerte einer ehemaligen indirekten Tochtergesellschaft der jetzt liquidierten Yukos Oil Company auf den Britischen Jungferninseln ab. Der Richter wies alle Forderungen von Rosneft zur Erlangung der Kontrolle über die Vermögenswerte zurück, die das Unternehmen als Ergebnis eines ‚Angebots‘ in betrügerischen Versteigerungen, die durch die Russische Föderation als Teil der Enteignung der Yukos Oil Company durchgeführt wurde, sein angebliches Eigentum nennt.

Der Richter äußerte sein Vertrauen in das frühere Management der Yukos Oil Company, das gegen die Angriffe durch die Russische Föderation und Rosneft angekämpft hatte. Diese Angriffe erfolgten in dem Versuch, die verbleibenden internationalen Vermögenswerte der Yukos Oil Company zu enteignen. Der Richter erkannte weiterhin die Intentionen des früheren Managements zum weiterführenden Handeln im besten Interesse des Unternehmens und entsprechend seiner treuhänderischen Pflichten an und wies die absolut unwahren und skandalösen Behauptungen, die Rosneft gegen das Yukos Management hervorbrachte, zurück. Dementsprechend lehnte er die Forderung durch Rosneft nach Bestellung eines Liquidators ab, da es schlichtweg keine Probleme mit dem derzeitigen Management gäbe. Er betonte auch, dass er kein Risiko dahingehend sehen würde, dass das Management Vermögenswerte verschwenden würde, wie ebenfalls von Rosneft behauptet wurde.

Abschließend, wie in früheren Gerichtsbarkeiten, in denen sich Yukos mit den Angriffen durch Rosneft konfrontiert sah, hielt der Richter fest, dass Rosneft kein Recht habe, in den Unternehmensaufzeichnungen von Yukos ‚herumzustöbern‘.

Dieser überwältigende Sieg für Yukos und deren Tochtergesellschaften lässt wenig Raum für Einsprüche und weitere Schikanen des Yukos Managements durch Rosneft auf den Britischen Jungferninseln zu. Rosneft wurde in der Verhandlung durch Harneys, einer Anwaltskanzlei mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln, als auch durch Baker Botts aus Houston, Texas vertreten. Das frühere Yukos Management wurde durch Byrne and Partners aus London und Conyers Dill & Pearman von den Britischen Jungferninseln vertreten.

Der ehemalige Finanzvorstand der Yukos Oil Company, Bruce Misamore, sagte: „Erneut wurde Yukos in einem unabhängigen Gericht rehabilitiert und weitere unbegründete, leichtfertige Angriffe auf unsere Unternehmensleitung und unseren Einsatz zur Sicherstellung dazu, dass den unschuldigen Opfern der Enteignung durch die Russische Föderation Gerechtigkeit widerfährt, wurden abgeschmettert. Rosneft war gemeinsam mit ihrem Eigentümer, der Russischen Föderation, an der Planung und Durchführung der weltweit größten und skandalösesten Enteignung beteiligt. Sie sind erneut in ihrem Versuch gescheitert, die Geschichte neu zu schreiben.“

Die Enteignung von Yukos wurde angeblich durch den derzeitigen stellvertretenden russischen Premierminister und Vorstandsvorsitzenden des Aufsichtsrats von Rosneft, Igor Sechin, im Auftrag der Russischen Föderation geleitet. Rosneft kaufte in den betrügerischen Versteigerungen in Verbindung mit der Enteignung der Yukos Oil Company durch die Russische Föderation eine direkte Tochtergesellschaft der Yukos Oil Company (Yukos CIS, ein armenisches Unternehmen). Rosneft versucht, die unrechtmäßige Kontrolle über Yukos CIS und deren Tochterunternehmen zu erlangen, um möglicherweise Milliarden an Dollar in Vermögenswerten zu erzielen, von denen die meisten überfällige Darlehen sind, die Rosneft und ihre Tochtergesellschaften den früheren Yukos Unternehmen schulden und für welche das ehemalige Yukos Management rechtliche Schritte zur Eintreibung gegen Rosneft eingeleitet hat.

In Verfolgung des Falls haben die Russische Föderation und Rosneft gewaltigen politischen Druck auf die Regierung und Justiz Armeniens ausgeübt und damit versucht, ihre betrügerische Kontrolle über die Vermögenswerte durchzusetzen. Durch politischen Druck in Armenien war Rosneft in der Lage, Nikita Tostikov als vorgeschobenen Direktor für Yukos CIS einzusetzen, um damit zu versuchen, die Kontrolle über die Vermögenswerte zu erlangen. Das ehemalige Yukos Management kämpft neben dem gerade abgeschlossenen Fall auf den Britischen Jungferninseln gegen all diese Versuche vor den Gerichten Armeniens und Hollands an. Weiterhin zwang das ehemalige Yukos Management Rosneft durch ein abschließendes Urteil des niederländischen Obersten Bundesgerichts im Juni zur Zahlung mehrerer Hundertmillionen Dollar für Darlehen, die Rosneft geschuldet hatte und Rosneft versucht nun, diese Entscheidung zu umgehen, um die Kontrolle über das Geld, das man zur Zahlung der ausstehenden Schulden hatte zahlen müssen, zurückzuerlangen. Gegen Rosneft laufende Klagen durch das frühere Yukos Management verfolgen das Ziel einer Entschädigungszahlung an die früheren Aktionäre von Yukos für die Enteignung der Yukos Oil Company durch die Russische Föderation.




Der Oberste Gerichtshof der Niederlande weist Zulässigkeit von Rosneft im Fall Yukos Capital S.a.r.l. ab
25. Juni 2010

Der Oberste Gerichtshof der Niederlande lehnte heute den Antrag der russischen staatlichen Ölfirma Rosneft vor dem Obersten Gerichtshof bezüglich der Schiedssprüche gegen Rosneft zugunsten Yukos Capital s.a.r.l. (Yukos Capital) ab. Der Fall bezieht sich auf über $400 Millionen der Schiedssprüche, die durch Yukos Capital in Moskau im September 2006 gesichert wurden und betrifft vier Darlehen, bei denen Rosneft in Verzug war. Rosneft nutzte das russische „Justizsystem“ zur Annullierung der Schiedssprüche. In einer Entscheidung vom 28. April 2009 befand das Berufungsgericht in Amsterdam, dass die Entscheidungen des russischen Gerichts zur Annullierung der Schiedssprüche nicht anerkennt werden können, da diese das Produkt einer Justiz seien, die, in Fällen welche die Yukos Gruppe und Interessen beträfen, die der russische Staat als seine eigenen betrachtete, nicht unabhängig und unparteiisch sei.

Yukos Capital, eine indirekte frühere Tochtergesellschaft der jetzt liquidierten Yukos Oil Company, hatte versucht, die Schiedssprüche, die sie 2006 erhalten hatte, gegen Rosneft durchzusetzen. Die kommerziellen Zuerkennungen beziehen sich auf die Kredite von Yukos Capital, die 2004 an Yuganskneftegaz (YNG) gewährt wurden und die später in Verzug gerieten. YNG war die wichtigste Produktions-Tochtergesellschaft der Yukos Oil Company, wurde jedoch von Rosneft in einer höchst fragwürdigen Versteigerung im Jahr 2004 akquiriert und dann achtzehn Monate später mit Rosneft fusioniert. Die Versteigerung von YNG war die erste in einer Reihe von Versteigerungen der Vermögenswerte der Yukos Oil Company durch die Russische Föderation, die in ihrer Gesamtheit als die größte Enteignung in der Geschichte betrachtet wurden.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist maßgeblich. Obgleich der holländische Oberste Gerichtshof den Fall nicht im Detail kommentiert, bedeutet dessen Entscheidung heute, dass Yukos Capital die Schiedssprüche jetzt in den Niederlanden durchsetzen kann. Das bedeutet ebenfalls, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts in Amsterdam dahingehend, dass die russische Justiz in Fällen, welche die Yukos Gruppe und Interessen betrafen, die der russische Staat als seine eigenen betrachtete, nicht unabhängig und unparteiisch sei, nun zwischen den Parteien unabänderlich wurde. Yukos Capital hat weiterhin einen laufenden Fall vor den englischen Gerichten für Ansprüche gegen Rosneft aufgrund der in Verzug geratenen Kredite und einem Schiedsspruch.

Zu dem Fall befragt sagte der ehemalige Finanzvorstand der Yukos Oil Company, Bruce Misamore: „Es hat nahezu vier Jahre gedauert, um diesen Fall anzufechten. Unzählige Stunden der russischen und holländischen Gerichte wurden verschwendet und für jede Entscheidung, die gesichert wurde, versuchte Rosneft eine Annullierung zu erlangen, um seine legitimen Schulden nicht zahlen zu müssen. Diese Entscheidung ist fast der letzte Schritt in einem langen Prozess und Yukos Capital wird diesen Teil der Zuerkennung jetzt durchsetzen. Der Schiedsspruch war rechtlich verankert, die russischen Gerichte und Rosneft verletzten internationale Standards und ihre eigenen Gesetze und Yukos Capital hat Anspruch auf eine unverzügliche Zahlung von mehr als $400 Millionen."

Daniel Feldman, Generaldirektor, Yukos s.a.r.l äußerte sich zu der Entscheidung: „Das ist ein großer Sieg, der Gerechtigkeit wurde Genüge getan! Wir werden die Forderung durchsetzen.“



 

 

 

 



Yukos Capital S.a.r.l. bewirkt Sicherheitsleistung von Rosneft zur Aufhebung des Verbots der Verfügung über Vermögenswerte („Freezing Order“)
6. April 2010

Der russische staatliche Ölkonzern Rosneft hat gemäß einer einvernehmlichen Vereinbarung eine Sicherheitsleistung gestellt, um ein Verbot der Verfügung über Vermögenswerte („Freezing Order“) in Höhe von 425 Mio. britischen Pfund (ca. 483 Mio. Euro) aufzuheben, das vom obersten englischen Zivilgericht (High Court) auf Veranlassung von Yukos Capital S.a.r.l (Yukos Capital) im März hinsichtlich unbezahlter Rosneft-Schuldverschreibungen erlassen wurde.

Yukos Capital, ehemals ein indirektes Tochterunternehmen der mittlerweile aufgelösten Yukos Oil Company, versucht seitdem, die 2006 gefällten Schiedssprüche gegen Rosneft durchzusetzen. Die auf der Handelsschiedsgerichtsbarkeit basierenden Schiedssprüche betreffen Darlehen, die Yukos Capital im Jahr 2004 Yuganskneftegaz (YNG) gewährte und später nicht zurückgezahlt wurden. YNG war das für Produktion zuständige Hauptzweigunternehmen der Yukos Oil Company, wurde jedoch 2004 bei einer äußerst fragwürdigen Zwangsauktion von Rosneft übernommen und fusionierte danach mit Rosneft. Die YNG-Auktion war die erste von etlichen Maßnahmen, welche die Russische Föderation gegen die Yukos Oil Company bei der nach allgemeiner Auffassung größten Enteignung aller Zeiten ergriff.

Das von Richter David Steel am 11. März 2010 erlassene Verbot der Verfügung über Vermögenswerte („Freezing Order“) betraf nicht nur Rosneft, sondern auch verbundene Zweckgesellschaften, die Bestandteil der Handelsfinanzstruktur des Konzerns waren. Das Verbot erfasste nicht nur Vermögenswerte in dem Rechtskreis, sondern auch Geschäftsschulden in England. Entsprechende Verbote wurden in New York, Irland und Jersey erlangt (wo die mit Rosneft verbundenen Unternehmen handelsgerichtlich eingetragen waren).

All dies wirkte in der Gesamtheit so, dass beträchtliche Rosneft-Vermögenswerte eingefroren wurden. Yukos Capital argumentierte, dass jegliche von ihm erwirkten Urteile ohne die gerichtliche Verfügung über die Aufhebung der Vermögenseinfrierung im Wesentlichen undurchsetzbar sein würden.

 



Yukos Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
4. März 2010

Die Verhandlung zum Sachverhalt vor dem EGMR in Straßburg fand am Vormittag des 4. März 2010 statt.

Ein Webcast der Sitzung ist auf der Webseite des EGMR verfügbar:
http://www.echr.coe.int/echr/Homepage_EN

Anschließend wurde in Straßburg eine Pressekonferenz abgehalten, an der ehemalige Vorstände der Yukos Oil Company über Satellit von Houston und London aus teilnahmen.

 

Video der Pressekonferenz in Straßburg am 4. März 2010
Dim lights Embed Embed this video on your site

Audio der Pressekonferenz in Straßburg am 4. März 2010
Download Embed Embed this video on your site


Ein Online-Video der Pressekonferenz können Sie hier ansehen.
Klicken Sie bitte hier für Bildmaterial zu der Pressekonferenz.

Fotos der Verhandlung und der Pressekonferenz in Straßburg am 4. März 2010.

Piers Gardner, Barrister at Monckton Chambers.

Piers Gardner, Barrister bei Monckton Chambers, der den Fall für Yukos Oil Company vertrat

The press conference held after the hearing.

Die Pressekonferenz nach der Anhörung, mit Herrn Gardner und Steven Theede und Bruce Misamore in Houston und Yuri Beilin in London.