Die Vereinigten Staaten

Seit Beginn des Jahres 2000 war Yukos weithin als offensichtlichster Initiator der ‚Modernisierung' auf dem russischen Ölsektor gelobt worden. Der zielgerichtete – und kommerziell intelligente – Fokus des Unternehmens auf Transparenz und Unternehmensüberwachung war größtenteils von amerikanischen Vorbildern abgeschaut worden. Dieses Bestreben wurde (wie bereits gesagt) aktiv durch die Einstellung ausländischer Fachleute in wichtigen Position unterstützt, darunter amerikanische Öl-Fachleute wie Bruce Misamore, der 2001 als CFO einstieg, und Steve Theede, der im Jahr 2003 als Chief Operating Officer an Bord des Unternehmens kam.

Demnach ist es wenig erstaunlich, dass Yukos zu dieser Gelegenheit in ihrem Kampf gegen die Scheininsolvenz und die Enteignung der Vermögenswerte in den Einfluss der amerikanischen Gerichtsbarkeit geriet.

Der erste Fall fand im Dezember 2004 statt, als die russischen Behörden die Versteigerung von YNG in Moskau (oben besprochen) erzwangen. Yukos reichte eine sogenannte Chapter 11 Insolvenzklage in den USA ein, mit der Hoffnung, die Handlungen der russischen Behörden in der Durchsetzung ihrer Steuerforderungen aufhalten zu können. Yukos gab weiterhin an, dass sie die finanzielle Flexibilität zum Erhalt von Darlehen erhalten wollte, welche die Forderungen der russischen Behörden überstiegen, um Operationen finanzieren, Steuerschulden umstrukturieren und eine überlebensfähige Organisation bilden zu können, welche die russischen Behörden und andere Instanzen im Namen der Aktionäre, Mitarbeiter und Kreditoren auf Schadensersatz verklagen könnte.

Im Verlauf der Anhörung machte das Gericht mehrere zustimmende Anmerkungen zu den Behauptungen von Yukos hinsichtlich der Befangenheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Enteignung.

Die Einwohner Russlands, der Vereinigten Staaten und anderswo hatten ein öffentliches Interesse an der Fortführung der Rechtsstaatlichkeit. … Im vorliegenden Fall wurde diese Konfiszierung gegen die Klägerin und deren Investoren durch eine Aktion erstellt, die nach den Beweisen, die diesem Gericht vorliegen, eine inkonsistente Anwendung des russischen Gesetzes innerhalb des russischen Rechtssystems darstellte.

[D]ie Beweislast unterstützt die Feststellung, dass es naheliegt, dass die Bewertungen und die Art der Durchsetzung hinsichtlich der Steuern [von Yukos] nicht auf der Grundlage der russischen Gesetze erfolgte.

[D]ie Beweislage unterstützt die Feststellung der Wahrscheinlichkeit dessen, dass die Anteile [von Yukos] an YNG für ungefähr die Hälfte des Wertes verkauft werden, der durch zwei verschiedene Investmentbanker geschätzt wurde.

Trotz dieser starken Aussagen kam das Gericht letztlich zum Schluss, dass aufgrund der „Gesamtheit der Umstände“ das Insolvenzverfahren nicht gestützt werden könnte. Es gab eine Anzahl an Gründen, die sich um das zentrale, unlösbare Problem konzentrierten, dass die Mehrheit der Geschäfts- und finanziellen Aktivitäten von Yukos nach wie vor in Russland stattfanden und die Teilnahme der russischen Regierung erfordern würden – und genau diesen Punkt versuchte Yukos zu umgehen.

Die erfolgreiche Abwicklung der in Russland vorliegenden Vermögenswerte wurde zunehmend unwahrscheinlicher. Stattdessen ging der Kampf nach Beginn des russischen Insolvenzverfahrens gegen Yukos und der Enteignung der russischen Vermögenswerte von Yukos an anderer Stelle weiter.

Mazeikiu Nafta und die New Yorker Sicherstellungsanordnung

Der wertvollste nicht russische Vermögenswert von Yukos war ein Anteil von 53,7% an der Mazeikiu Nafta Ölraffinerie in Litauen. Als sogenannte nachgelagerte Ölfirma war Mazeikiu in die Bereiche Pipelinebetrieb, Ölraffinerie, Marinehafenoperationen und Logistik von Schweröl und raffinierten Produkten eingebunden und hatte einen Wert von schätzungsweise 1,45 Milliarden USD.

Die Mazeikiu Anteile waren ursprünglich im Besitz von Yukos Finance, einer 100%-igen Tochtergesellschaft von Yukos. Nach der Umstrukturierung der ausländischen Einheiten von Yukos Anfang 2006 (siehe Ausführungen oben) wurden die Anteile unter Yukos International geführt und gehörten wiederum vollständig der Yukos Stiftung, Stichting I.

Anfang 2006 gab die Geschäftsleitung von Yukos International den geplanten Verkauf von Mazeikiu bekannt. Das Ziel war der Schutz der Vermögenswerte vor den russischen Behörden und die Sicherstellung der Erlösverteilung als Zahlung an die Kreditoren von Yukos; die Repräsentation und der Schutz der Interessen von Yukos und die Weiterführung der Verfahren, einschließlich vor dem EGMR, mit dem Ziel ‚der Verteilung jeglicher erhaltenen und zu erhaltenen Geldmittel durch einen Verteilungsplan an Aktionäre der Yukos Oil Company gemäß aktuellem Recht und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Fairness‘.

Nachdem der russische Insolvenzverwalter, Rebgun, am 13. April 2006 von den Plänen des Yukos Managements erfuhr, begann er das Verfahren gemäß Chapter 15 Insolvenz in den Vereinigten Staaten. Seine Intention war seinen Angaben zufolge die Verhinderung des Verkaufs der Mazeikiu Aktien. Rebgun bat das amerikanische Insolvenzgericht, eine Verfügung des Arbitrazh Gerichts in Russland abzuwarten, der zufolge die amerikanische Geschäftsführung von Yukos die Aktienmehrheit an AB Mazeikiu nicht verkaufen darf. Das amerikanische Gericht stimmte dem zu und erlegte eine einstweilige Verfügung auf, welche stellvertretend für den russischen Unterlassungsantrag stand, bis das Gericht die Möglichkeit hatte, über den Antrag von Rebgun auf Unterlassung zu entscheiden.

Yukos und dessen Mehrheitsaktionär, die beide aktiv in Marketingprozesse zum Finden eines potentiellen Käufers für Mazeikiu involviert waren, widersprachen dem Unterlassungsanspruch. Die einstweilige Verfügung, die durch das amerikanische Insolvenzgericht erteilt worden war, wurde mehrere Male verlängert, damit das Management von Yukos alle relevanten Details hinsichtlich des geplanten Verkaufs an Rebgun liefern konnte. Dennoch weigerte sich Rebgun, seinen Antrag auf einen Unterlassungsanspruch zurückzuziehen, da er meinte, es würden gewisse Transaktionsrisiken bestehen.

Als Resultat hielt das amerikanische Insolvenzgericht am 25. Mai 2006 eine weitere Anhörung zum Antrag Rebguns auf Unterlassung. Dieses Mal weigerte sich das Gericht, die einstweilige Verfügung nochmals zu verlängern und war überzeugt, dass der Verkauf von Mazeikiu von angemessenem Wert und im besten Sinne aller Parteien war.

Das amerikanische Gericht legte weiterhin fest, dass ein Verfahren durch die niederländischen Gerichte festgelegt werden könne (wo Yukos Finance und Yukos International ihren Sitz hatten), um die Nettoerlöse aus dem schwebenden Verkauf bis zur Urteilsverkündung zu den verschiedenen Klagen gegen Yukos zu verwalten.

Insbesondere besagte die Anordnung des amerikanischen Insolvenzgerichts nach der Anhörung:

-         Das Yukos Management darf die von Yukos gehaltenen Aktien an Mazeikiu verkaufen;

-         Das Yukos Management muss die Nettoerlöse aus dem Verkauf beim Gerichtsvollzieher unter der Aufsicht des Landgerichts in Amsterdam hinterlegen; und

-         Das Landgericht in Amsterdam muss eine Prozedur zur Einreichung von Ansprüchen und deren Befriedigung aus dem Erlös der Mazeikiu Aktien einrichten, so dass eine Verteilung an die Kreditoren von Yukos stattfinden kann.

Eine Pressemitteilung, die nach Beendigung der einstweiligen Verfügung von Yukos erstellt wurde, besagte:

Der Richter kam zu dem Urteil, dass sich Yukos Oil Company im Umgang mit Herrn Rebgun korrekt verhalten habe und einen fairen Kaufpreis für die 53,7% ihrer Aktienanteile an der litauischen Raffinerie AB Mazeikiu Nafta erzielt hat. Das Risiko dazu, nicht aktiv den Verkauf an einen benannten Käufer anzuzeigen, wog bei Weitem die durch Herrn Rebgun hervorgebrachten Bedenken auf und der Richter stimmte der Aufhebung der einstweiligen Verfügung zu, so dass die Yukos Oil Company den Verkaufsvertrag als ordnungsgemäße Transaktion unterzeichnen kann. Die Yukos Oil Company ist hierüber sehr froh. Ihr Management ist damit hinsichtlich zwei treuhänderischen Zielen rehabilitiert; zum Einen der Erhalt eines fairen Kaufpreises und zum anderen die korrekte Verwaltung der gesicherten Erlöse aus dem Verkauf. Der Urteilsspruch des Richters heute Morgen unterstützte das erste Ziel und heute Nachmittag wird sich das Gericht mit dem zweiten Ziel befassen. Wir sind zuversichtlich, dass ein angemessenes System aufgestellt wird, das die legitimen Kreditoren schützen wird.

Die Mazeikiu Ölraffinerie wurde letztlich für 1,2 Milliarden USD verkauft. Entsprechend der Sicherstellungsanordnung wurden die Erlöse im Namen der Yukos International auf einem Bankkonto in den Niederlanden deponiert.